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Widerruf

21.09.07 09:06
Re: Widerruf
 
Herzog постоялец
Herzog
в ответ kki 20.09.07 22:56
В ответ на:
Я была уверена, что подача декларации - дело добровольное и ее можно отозвать в случае негативного решения.


Abgabepflicht:
Gem. ╖ 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht. Diese Erleichterungen beruhen zum einem auf der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte sowie auf der Art der Einkünfte.
Nach ╖ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.700 Euro (für 2006) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. ╖ 46 EStG abzugeben ist.
╖ 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:
- andere Einkünfte über 410 Euro
- steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro
- wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde
- wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog
- wenn ein Ehegatten Arbeitslohn nach Klasse V zu versteuern hatte
- wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden
 

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