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покупатель требует ремонта
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Andrelix знакомое лицо
Thread geschlossen 28.09.13 19:41 (ebay)
Всем привет,
Ситуация такая- я продал 17.04.13 вспышку через ebay, на днях покупатель сообщает мне что она не работает как надо, и утверждает что я должен её отремонтировать или оплатить ему ремонт, прав ли он?
или послать его?
Эта вещь была Gebraucht, но в рабочем состоянии я так и написал, а через 5,5 месяцев он пишет что у нее какая то функция не работает.
Если кто знает какие нибудь выдержки из закона, спасибо!
Я ему написал что я приват продавец и ответственности не несу а он мне в ответ:
Hier zwei Begriffe durcheinander geworfen. Es gibt schon einen großen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Natürlich müssen Sie als Privatperson keine Garantien geben, das hat aber mit der Gewährleistung nicht zu tun. Nach sechs Monaten tritt übrigens die Beweislastumkehr ein, D.h. nicht dass die Gewährleistung endet. Und ich habe mich rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate bei Ihnen gemeldet. Wir haben wir eine offensichtlich mangelhafte Sache verkauft, und ich habe ihn diesen Mangel angezeigt. Es liegt bei Ihnen das weitere Vorgehen vorzuschlagen. Nichts desto trotz habe ich Ihnen bereits verschiedene Vorgehen angeboten.(Ich hätte einen vernünftigen Vorschlag erwartet. Von mir aus kann ich Ihnen das Gerät gerne zusenden, damit sie es reparieren (lassen), Oder ich lass es reparieren und sie tragen die Kosten. Alternativ können wir den Kaufvertrag auch wandeln.) Es wäre schön wenn Sie sich für eins entscheiden könnten.
Ситуация такая- я продал 17.04.13 вспышку через ebay, на днях покупатель сообщает мне что она не работает как надо, и утверждает что я должен её отремонтировать или оплатить ему ремонт, прав ли он?
или послать его?
Эта вещь была Gebraucht, но в рабочем состоянии я так и написал, а через 5,5 месяцев он пишет что у нее какая то функция не работает.
Если кто знает какие нибудь выдержки из закона, спасибо!
Я ему написал что я приват продавец и ответственности не несу а он мне в ответ:
Hier zwei Begriffe durcheinander geworfen. Es gibt schon einen großen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Natürlich müssen Sie als Privatperson keine Garantien geben, das hat aber mit der Gewährleistung nicht zu tun. Nach sechs Monaten tritt übrigens die Beweislastumkehr ein, D.h. nicht dass die Gewährleistung endet. Und ich habe mich rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate bei Ihnen gemeldet. Wir haben wir eine offensichtlich mangelhafte Sache verkauft, und ich habe ihn diesen Mangel angezeigt. Es liegt bei Ihnen das weitere Vorgehen vorzuschlagen. Nichts desto trotz habe ich Ihnen bereits verschiedene Vorgehen angeboten.(Ich hätte einen vernünftigen Vorschlag erwartet. Von mir aus kann ich Ihnen das Gerät gerne zusenden, damit sie es reparieren (lassen), Oder ich lass es reparieren und sie tragen die Kosten. Alternativ können wir den Kaufvertrag auch wandeln.) Es wäre schön wenn Sie sich für eins entscheiden könnten.