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в ответ alika655 09.09.14 18:28
Grundsätzlich kann ein Verkäufer sich auf einen Irrtum berufen und den Kaufvertrag wirksam anfechten, wie das Amtsgericht Bremen (Az.: 23 C 0317/12, Urteil vom 5. Dezember 2012) jüngst entschieden hat.
А так же
Sofortkauf statt Auktion: Verkäufer kann sich auf Irrtum berufen
Stellt ein Verkäufer ein Angebot versehentlich als "Sofort-Kaufen"-Angebot anstelle einer normalen Auktion ein, kann er nach einer früheren Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 18 O 150/10, Urteil vom 30.11.2010) den Kauf anfechten. Seinerzeit hatte ein eBay-Nutzer seinen Whirlpool irrtümlich als Sofortkauf für 1 Euro angeboten - der Käufer klagte anschließend auf Herausgabe des Whirlpools zu diesem Preis. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Es handle es sich um einen Erklärungsirrtum, der den eBay-Verkäufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtige.
А так же
Sofortkauf statt Auktion: Verkäufer kann sich auf Irrtum berufen
Stellt ein Verkäufer ein Angebot versehentlich als "Sofort-Kaufen"-Angebot anstelle einer normalen Auktion ein, kann er nach einer früheren Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 18 O 150/10, Urteil vom 30.11.2010) den Kauf anfechten. Seinerzeit hatte ein eBay-Nutzer seinen Whirlpool irrtümlich als Sofortkauf für 1 Euro angeboten - der Käufer klagte anschließend auf Herausgabe des Whirlpools zu diesem Preis. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Es handle es sich um einen Erklärungsirrtum, der den eBay-Verkäufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtige.
Пожалуйста, не
надо цветочков и поцелуйчиков. У меня девушка - ревнивая ! :)