русский
Germany.ruGroups → Архив Досок→ Ebay

Shopping-Online: покупатель всегда прав!?

17.08.06 13:20
Re: Shopping-Online: покупатель всегда прав!?
 
Nvis постоялец
Nvis
in Antwort ebay 16.08.06 14:59, Zuletzt geändert 17.08.06 13:22 (Nvis)
Gevelsberg (ots) - Beim gewerblichen Handel über die
Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von
einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das
Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute
veröffentlichten Beschluss.
"Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay
falsch", macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian
Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich.
"Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine
Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch
Mitbewerber rechnen."
Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei
konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte
seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen
eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus.
Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.
"Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass es für gewerbliche
eBay-Händler sowohl vorvertragliche als auch nachvertragliche
Informationspflichten gibt. Hier ging es allein um die
vorvertraglichen Pflichten", erläutert Rechtsanwalt Christian
Solmecke. Vor dem Vertragsschluss müssen die Kunden über ein
bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Erfolgte diese Belehrung
nicht in Textform, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen
auf einen Monat und beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine
entsprechende Belehrung in Textform zugeht.
Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese
Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die
Richter eine "Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher". Dies
könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail
sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher
die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss
per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in
Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat.
"Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen für eBay Händler.
Auch Online-Shops müssen ihren Bestellablauf genau analysieren und
gegebenenfalls anpassen", erklärt Anwalt Solmecke. Auf der
Kanzleiseite http://www.rae-michael.de gibt Solmecke entsprechende
Tipps für Online-Händler. Dort ist auch das Urteil des KG Berlin
abrufbar.
Pressekontakt:
RA Christian Solmecke, LL.M.
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
Brüderstr. 4-6
58285 Gevelsberg
Tel.: 02332/7041-66
Fax: 02332/7041-20
 

Sprung zu