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Расскажите посоветуите) о браке в Дании ....?

26.05.11 10:34
Re: Расскажите посоветуите) о браке в Дании ....?
 
*sofi* прохожий
*sofi*
в ответ *sofi* 26.05.11 10:23
В ответ на:
брака в Дании только не первый брак а второй
Сама себе отвечаю
Зашла на http://www.sonderborgkommune.dk/Selvbetjening/Heiraten.aspx
Там тоже самое. Не все так просто как кажется.
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Scheidungsurteile/Sterbeurkunden im Original und müssen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden.
Scheidungsurteile müssen mit einem „Rechtskräftstempel" versehen sein.
Scheidungsurteile/Sterbeurkunden
die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland) müssen im Original sein, mit der Legalisierung vom:
1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
2. Außenministerium
3. Der dänischen Botschaft
(Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention ist (www.hcch.net), genügt eine Apostille.)
Bitte beachten!
Die originale Ledigkeitserklärungen/ Aufenhaltsbescheinigungen mit Familienstand, Scheidungsurteile und Sterbeurkunden soll in originaler Sprache sein. Wenn das Original nicht in Englisch, Deutsch oder Dänisch ist, bitte die orignale beglaubigte übersetze Version mitschicken. Auch von die Legalisierungen.
 

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