Deutsch

Интеграционные курсы

20.05.06 12:30
Re: Интеграционные курсы
 
Thames завсегдатай
Thames
в ответ Vaganza 18.05.06 20:39
1. Не правда!
Unter den folgenden Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch, an einem Integrationskurs
teilzunehmen:

- Sie müssen zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum
Zwecke des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen oder
- eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben und
- Sie müssen sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.
Keinen Anspruch auf Teilnahme haben Sie, wenn
- Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken besitzen,
- Sie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Erwerbstätige sind,
- Sie ein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener sind und in Deutschland die
schulische Ausbildung aufnehmen oder Ihre bisherige Schullaufbahn fortsetzen,
- bei Ihnen nur ein geringer Integrationsbedarf erkennbar ist, oder
- Sie bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Ein geringer Integrationsbedarf wird in der Regel angenommen, wenn Sie einen Hochschuloder
Fachhochschulabschluss besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die eine solche
Qualifikation voraussetzt, und Sie sich voraussichtlich ohne staatliche Hilfe in Deutschland
integrieren werden.
2. Sie können nur dann zur Teilnahme an
einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn Sie
- entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (für Familienangehörige) beziehen und
die Stelle, die diese Leistungen bewilligt, die Teilnahme für erforderlich erachtet, oder
- wenn Sie in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
Work hard, play hard.
 

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