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легализация СОБ
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Pyligrim знакомое лицо
в ответ kki 27.09.06 15:35
""II. Bilaterale völkerrechtliche Verträge
Mit den folgenden Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale völkerrechtliche Verträge im Bereich Personenstandswesen bzw. Beglaubigung von Urkunden abgeschlossen:
Dänemark; Frankreich; Griechenland; Italien; Luxemburg; Österreich; Schweiz.
In diesen Verträgen wurde für bestimmte ( прим. ред. Personenstandsurkunden) Urkunden der Verzicht auf eine Legalisation oder deren Ersatz durch eine besondere Zwischenbeglaubigung vereinbart.
Für Urkunden, die im Rechtshilfe- oder Handelsverkehr verwendet werden, gibt es darüber hinaus gesonderte völkerrechtliche Verträge.""
Читать на сайте МИДа http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/U...
И в твоей ссылке
""Art. 3
Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem deutschen Standesbeamten oder dessen Stellvertreter oder vom Königlich Dänischen Justizministerium, dem Polizeidirektor in Kopenhagen oder dem örtlich zuständigen Polizeimeister ausgestellt und mit dem Siegel oder Stempel des Beamten oder der Behörde versehen sind, werden im Gebiet des anderen Staates ohne weitere Beglaubigung oder Legalisation anerkannt.""
На сегодня этому договору уже 70 лет, и давным давно уже СОБ не подписывают "Justizministerium, Polizeidirektor, Polizeimeister", а Standesbeamtin, ни полиция, ни полицаймастер на него печать в жизни не поставят, поэтому только "besondere Zwischenbeglaubigung", кот. заключается в печатях Innen, - und Aussenministerien.
Mit den folgenden Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale völkerrechtliche Verträge im Bereich Personenstandswesen bzw. Beglaubigung von Urkunden abgeschlossen:
Dänemark; Frankreich; Griechenland; Italien; Luxemburg; Österreich; Schweiz.
In diesen Verträgen wurde für bestimmte ( прим. ред. Personenstandsurkunden) Urkunden der Verzicht auf eine Legalisation oder deren Ersatz durch eine besondere Zwischenbeglaubigung vereinbart.
Für Urkunden, die im Rechtshilfe- oder Handelsverkehr verwendet werden, gibt es darüber hinaus gesonderte völkerrechtliche Verträge.""
Читать на сайте МИДа http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/U...
И в твоей ссылке
""Art. 3
Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem deutschen Standesbeamten oder dessen Stellvertreter oder vom Königlich Dänischen Justizministerium, dem Polizeidirektor in Kopenhagen oder dem örtlich zuständigen Polizeimeister ausgestellt und mit dem Siegel oder Stempel des Beamten oder der Behörde versehen sind, werden im Gebiet des anderen Staates ohne weitere Beglaubigung oder Legalisation anerkannt.""
На сегодня этому договору уже 70 лет, и давным давно уже СОБ не подписывают "Justizministerium, Polizeidirektor, Polizeimeister", а Standesbeamtin, ни полиция, ни полицаймастер на него печать в жизни не поставят, поэтому только "besondere Zwischenbeglaubigung", кот. заключается в печатях Innen, - und Aussenministerien.
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