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Bundesagentur für Arbeit + Bewerbungskosten
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в ответ Ar4i 19.03.10 09:41
из Википедии:
Bewerbungskosten sind Ausgaben, die einem Bewerber für einen Arbeitsplatz entstehen.
Die Ausgaben für Unterlagen zur Bewerbung muss der Stellenbewerber selbst tragen. Die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien von Unterlagen oder die Gebühren zur Beglaubigung von Zeugnissen, Briefporto, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch etc. sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Steuererklärung geltend machen.
Ein Bewerber kann, je nach geltender Vereinbarung, auch Bewerbungskosten von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Dazu muss er nicht zwingend arbeitslos, jedoch arbeitsuchend gemeldet sein und er muss vorher einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. Ab Antragstellung können pauschaliert 5 Euro pro schriftlicher Bewerbung erstattet werden, jedoch maximal 260 Euro innerhalb von 12 Monaten. Dies ist unabhängig von den Ausgaben pro Bewerbung. Als Nachweis verlangt die Agentur für Arbeit eine Liste der Unternehmen, bei denen sich der Bewerber beworben hat und die jeweiligen Anschreiben, ggf. können auch die Antwortschreiben der Unternehmen eingefordert werden, dies liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters, ist jedoch zulässig.
ну вообщем я всё равно буду ставить антраг.
Bewerbungskosten sind Ausgaben, die einem Bewerber für einen Arbeitsplatz entstehen.
Die Ausgaben für Unterlagen zur Bewerbung muss der Stellenbewerber selbst tragen. Die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien von Unterlagen oder die Gebühren zur Beglaubigung von Zeugnissen, Briefporto, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch etc. sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Steuererklärung geltend machen.
Ein Bewerber kann, je nach geltender Vereinbarung, auch Bewerbungskosten von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Dazu muss er nicht zwingend arbeitslos, jedoch arbeitsuchend gemeldet sein und er muss vorher einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. Ab Antragstellung können pauschaliert 5 Euro pro schriftlicher Bewerbung erstattet werden, jedoch maximal 260 Euro innerhalb von 12 Monaten. Dies ist unabhängig von den Ausgaben pro Bewerbung. Als Nachweis verlangt die Agentur für Arbeit eine Liste der Unternehmen, bei denen sich der Bewerber beworben hat und die jeweiligen Anschreiben, ggf. können auch die Antwortschreiben der Unternehmen eingefordert werden, dies liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters, ist jedoch zulässig.
ну вообщем я всё равно буду ставить антраг.
