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Ошибочка вышла...

25.10.10 16:51
Re: Ошибочка вышла...
 
Born28 патриот
Born28
в ответ Born28 25.10.10 13:33
Так. по поводу небенбешефтигунг:
Die Wahl einer Nebenbeschäftigung fällt unter den Schutz der Berufsfreiheit und ist, wie der Hauptjob auch, durch Artikel 12 des Grundgesetzes gesichert und geschützt. Der Arbeitnehmer hat mit Abschluss des Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es einem Arbeitnehmer grundsätzlich freisteht, ohne Benachrichtigung seines Arbeitgebers eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Viele Arbeits- und Tarifverträge schreiben allerdings vor, dass der Beschäftigte seine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber melden und sich diese genehmigen lassen muss. In der Praxis wird eine solche Zustimmung nur in den seltensten Fällen eingeholt.
Напишу, чтобы убрали этот пункт:о)
В моем возрасте торопиться — опасно, нервничать — вредно, доверять — глупо, а бояться — поздно. Остается только жить, причем в свое удовольствие!
 

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