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в ответ StarryNight 26.10.10 13:05, Последний раз изменено 26.10.10 20:47 (Born28)
не совсем так, у каждого есть право на небенбешефтигунг.Поставить в известность надо, если ты где-то подрабатывать ( официально
) планируеш, только вот "Аминь" от работодателя нужен в исключительных случаях.
In diesen Fällen darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten
Der Mitarbeiter tritt damit in Konkurrenz zu dem Unternehmen, in dem der beschäftigt ist oder
die Nebentätigkeit beeinträchtigt die Leistung des Mitarbeiters spürbar, oder
der Mitarbeiter überschreitet durch die Nebentätigkeit die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit (durchschnittlich höchstens 8 Stunden pro Werktag).
Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit jedoch nicht mit der Begründung verbieten, dass es sich bei dem Mitarbeiter um eine 400-€-Kraft handelt, bei der die zusätzliche Beschäftigung zur Sozialversicherungspflicht führt. Denn Sozialversicherungspflicht ist nach Auffassung der Gerichte kein Nachteil für Arbeitgeber.
In diesen Fällen darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten
Der Mitarbeiter tritt damit in Konkurrenz zu dem Unternehmen, in dem der beschäftigt ist oder
die Nebentätigkeit beeinträchtigt die Leistung des Mitarbeiters spürbar, oder
der Mitarbeiter überschreitet durch die Nebentätigkeit die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit (durchschnittlich höchstens 8 Stunden pro Werktag).
Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit jedoch nicht mit der Begründung verbieten, dass es sich bei dem Mitarbeiter um eine 400-€-Kraft handelt, bei der die zusätzliche Beschäftigung zur Sozialversicherungspflicht führt. Denn Sozialversicherungspflicht ist nach Auffassung der Gerichte kein Nachteil für Arbeitgeber.
В моем возрасте торопиться — опасно, нервничать — вредно, доверять — глупо, а бояться — поздно. Остается только жить, причем в свое удовольствие!