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Основная работа и фриланс
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в ответ viger2 09.03.11 10:56
Viele Arbeitsverträge schreiben vor, dass Arbeitnehmer ihren Chef über Nebenbeschäftigungen informieren müssen. Nicht selten sehen Arbeits- und Tarifverträge sogar vor, dass Beschäftigte für die Aufnahme einer Tätigkeit eine Genehmigung brauchen. Ungeachtet dessen sind Arbeitsgerichte in der Vergangenheit immer wieder zu dem Ergebnis gekommen, dass ...
1.eine solche Genehmigung im Allgemeinen als reine Formsache zu betrachten ist,
2.Verbote nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sind und
3.ein Verstoß gegen eine Meldepflicht zudem keine gravierende Verletzung des Arbeitsvertrages ist, die womöglich eine Kündigung rechtfertigen würde.
1.eine solche Genehmigung im Allgemeinen als reine Formsache zu betrachten ist,
2.Verbote nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sind und
3.ein Verstoß gegen eine Meldepflicht zudem keine gravierende Verletzung des Arbeitsvertrages ist, die womöglich eine Kündigung rechtfertigen würde.