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Arbeit/Kind
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в ответ Харита 01.08.11 16:50
Отвечаю сама себе - может кому-нибудь данная информация пригодится. 
Elterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensmonats von einem Elternteil alleine oder von beiden Elternteilen - gleichzeitig oder abwechselnd - bezogen werden. In Adoptions- und Adoptionspflegefällen wird Elterngeld ab dem Tag der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, gezahlt. Wird das Elterngeld im Monat nur hälftig in Anspruch genommen, kann es so auf die doppelte Zeit - also 2 Jahre - gestreckt werden.
Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin.
Du kannst auf 3 JAhre verlängern, wenn du 2 Jahre am Stück genommen hast.
Verkürzen geht definitiv nur, wenn dein AG zustimmt. Es ist ja möglich, dass er wegen dir extra eine Kraft auf 2 JAhre einstellt und die kann er ja nicht einfach früher kündigen, nur weil du nach 1,5 Jahren schon zurück kommen willst.
Kommt auch immer darauf an, wie groß die Firma ist, in der du arbeitest. Ich konnte nach meiner ersten Schwangerschaft erst 1 Jahr anmelden, hab dann auf 2 und dann auf 3 Jahre ohne Probleme aufgestockt!
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Normalerweise bekommen Sie netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen.
Kündigt sich während der Elternzeit ein zweites Kind an und befindet sich die werdende Mutter in ungekündigter Stellung, hat sie erneut Anspruch auf maximal 13 Euro/Tag von der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings ist der Arbeitgeber während der Elternzeit nicht zu Zahlungen verpflichtet. Fällt allerdings ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so, dass sich der Mutterschutz an die Elternzeit direkt anschließt oder nach der Elternzeit liegt, dann bekommt die Mutter erneut einen Zuschuss vom Arbeitgeber, allerdings erst von dem Tag an, an dem die Elternzeit endet. Wenn die Frau während ihrer Elternzeit einer Teilzeit-Beschäftigung nachgegangen ist, hat sie damit auch wieder einen Anspruch auf die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld erworben.

В ответ на:
Elterngeld можно получать либо на протяжении одного года, либо растянуть данное удовольствие на два года - с вдвое меньшей суммой пособия ежемесячно.
Elterngeld можно получать либо на протяжении одного года, либо растянуть данное удовольствие на два года - с вдвое меньшей суммой пособия ежемесячно.
Elterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensmonats von einem Elternteil alleine oder von beiden Elternteilen - gleichzeitig oder abwechselnd - bezogen werden. In Adoptions- und Adoptionspflegefällen wird Elterngeld ab dem Tag der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, gezahlt. Wird das Elterngeld im Monat nur hälftig in Anspruch genommen, kann es so auf die doppelte Zeit - also 2 Jahre - gestreckt werden.
В ответ на:
А декретный отпуск можно оформить до достижения ребёнка 3-летнего возраста?? Как на это обычно смотрят AG???
А декретный отпуск можно оформить до достижения ребёнка 3-летнего возраста?? Как на это обычно смотрят AG???
Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin.
Du kannst auf 3 JAhre verlängern, wenn du 2 Jahre am Stück genommen hast.
Verkürzen geht definitiv nur, wenn dein AG zustimmt. Es ist ja möglich, dass er wegen dir extra eine Kraft auf 2 JAhre einstellt und die kann er ja nicht einfach früher kündigen, nur weil du nach 1,5 Jahren schon zurück kommen willst.
Kommt auch immer darauf an, wie groß die Firma ist, in der du arbeitest. Ich konnte nach meiner ersten Schwangerschaft erst 1 Jahr anmelden, hab dann auf 2 und dann auf 3 Jahre ohne Probleme aufgestockt!
Elternzeit können Sie in Anspruch nehmen, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
В ответ на:
если я до выхода в декрет работала, заработала на Mutterschutz, ушла в декрет и во время декрета повторно ухожу в декретный отпуск - получу ли я и по рождению второго ребёнка Mutterschutzgeld?
если я до выхода в декрет работала, заработала на Mutterschutz, ушла в декрет и во время декрета повторно ухожу в декретный отпуск - получу ли я и по рождению второго ребёнка Mutterschutzgeld?
Normalerweise bekommen Sie netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen.
Kündigt sich während der Elternzeit ein zweites Kind an und befindet sich die werdende Mutter in ungekündigter Stellung, hat sie erneut Anspruch auf maximal 13 Euro/Tag von der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings ist der Arbeitgeber während der Elternzeit nicht zu Zahlungen verpflichtet. Fällt allerdings ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so, dass sich der Mutterschutz an die Elternzeit direkt anschließt oder nach der Elternzeit liegt, dann bekommt die Mutter erneut einen Zuschuss vom Arbeitgeber, allerdings erst von dem Tag an, an dem die Elternzeit endet. Wenn die Frau während ihrer Elternzeit einer Teilzeit-Beschäftigung nachgegangen ist, hat sie damit auch wieder einen Anspruch auf die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld erworben.
«Жить надо по-японски: не торописса, не волновасса и улыбасса!» (с)