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„Blue Card“ für ausländische Arbeitnehmer kommt
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in Antwort dimafogo 13.12.11 13:53
Вы цитируете старый вариант законопроекта. Ссылка на принятый вариант дана выше.
„Abschnitt 5a. Entgeltgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU
§ 41a
Entgeltgrenze
(1) Die Höhe des Gehalts nach § 19a Absatz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes
beträgt zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung.
(2) Für Berufe, die zu den Gruppen 21, 221 und 25 der Internationalen Standardklassifikation
der Berufe (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehören, beträgt
die Höhe des Gehalts nach § 19a Absatz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes
die Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung.“
„Abschnitt 5a. Entgeltgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU
§ 41a
Entgeltgrenze
(1) Die Höhe des Gehalts nach § 19a Absatz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes
beträgt zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung.
(2) Für Berufe, die zu den Gruppen 21, 221 und 25 der Internationalen Standardklassifikation
der Berufe (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehören, beträgt
die Höhe des Gehalts nach § 19a Absatz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes
die Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung.“
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