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У кого был после учебы Aufenthaltstitel §16.4.? Пожалуйста, посоветуйте

13.03.12 01:54
Re: У кого был после учебы Aufenthaltstitel §16.4.? Пожалуйста, посоветуйте
 
Е.В. местный житель
in Antwort tinklebell 13.03.12 01:36
похоже, что нет
АА трактует как работу в ВУЗе
В ответ на:
Studentische Nebentätigkeiten an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sind ohne zeitliche Begrenzung möglich. Zu den studentischen Nebentätigkeiten sind auch solche Beschäftigungen zu rechnen, die sich auf hochschulbezogene Tätigkeiten im fachlichen Zusammenhang mit dem Studium in hochschulnahen Organisationen (z.B. in Wohnheimen des Deutschen Studentenwerks und in der Beratungsarbeit der Hochschulgemeinden, der Allgemeinen Studierendenausschüsse -Asten- und der World University Ser-vice) beschränken. Bei Abgrenzungsschwierigkeiten sollten die Hochschulen beteiligt wer-den.
Die Erlaubnis zu diesen Tätigkeiten ist kraft Gesetzes von der Aufenthaltserlaubnis mit erfasst. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Tätigkeiten dürfen jedoch den Aufenthaltszweck "Studium" nicht gefährden. Für darüber hinaus gehende Beschäftigungen kann eine Zustimmung bzw. Arbeitserlaubnis-EU erteilt werden.

 

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