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Ребята, помогите советом! Срочно!
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в ответ Ar4i 25.04.12 22:42
Спасибо за мнение!
Вобщем перечитала я интернет и пришла к выводу, что шансов на досрочную свободу у меня мало. А если не хочется нервотрёпок с цойгнисом, то молча работать дальше.
Вот ещё пару мнений, может кому интересно / пригодится:
п.с. Пардон, что без ссылок.
Вобщем перечитала я интернет и пришла к выводу, что шансов на досрочную свободу у меня мало. А если не хочется нервотрёпок с цойгнисом, то молча работать дальше.
Вот ещё пару мнений, может кому интересно / пригодится:
В ответ на:
Der Gesetzgeber hat zwischen der Urlaubsgewährung und der Urlaubsabgeltung ein Stufenverhältnis geregelt. An erster Stelle steht immer die Urlaubsgewährung und erst, wenn dies nicht möglich ist, dann ist der Urlaub abzugelten. Unmöglichkeit der Gewährung kann aus betrieblichen Gründen (z.B. starke Arbeitsanfall) oder aus persönlichen Gründen (Krankheit des Arbeitnehmers) vorliegen.
Der Gesetzgeber hat zwischen der Urlaubsgewährung und der Urlaubsabgeltung ein Stufenverhältnis geregelt. An erster Stelle steht immer die Urlaubsgewährung und erst, wenn dies nicht möglich ist, dann ist der Urlaub abzugelten. Unmöglichkeit der Gewährung kann aus betrieblichen Gründen (z.B. starke Arbeitsanfall) oder aus persönlichen Gründen (Krankheit des Arbeitnehmers) vorliegen.
В ответ на:
Er kann es allerdings ablehnen, Dir den Urlaub zu gewähren, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Dies ist leider nicht unüblich, selten aber gerechtfertigt. Die Einarbeitung eines Nachfolgers wird gerne hier angeführt.[...]Ob die "dringenden" betrieblichen Belange die Nichtgewährung des Erholungsurlaubs rechtfertigen, kannst Du vor Ort besser entscheiden. Bei Zweifeln wende Dich an das Arbeitsgericht und reiche eine Klage auf Urlaubsgewährung ein.
Er kann es allerdings ablehnen, Dir den Urlaub zu gewähren, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Dies ist leider nicht unüblich, selten aber gerechtfertigt. Die Einarbeitung eines Nachfolgers wird gerne hier angeführt.[...]Ob die "dringenden" betrieblichen Belange die Nichtgewährung des Erholungsurlaubs rechtfertigen, kannst Du vor Ort besser entscheiden. Bei Zweifeln wende Dich an das Arbeitsgericht und reiche eine Klage auf Urlaubsgewährung ein.
В ответ на:
Der AG kann entscheiden in welcher Form er die Überstunden abgilt.Du kannst natürlich Deinen Wunsch äußern.Die Letztentscheidung liegt beim AG.
Der AG kann entscheiden in welcher Form er die Überstunden abgilt.Du kannst natürlich Deinen Wunsch äußern.Die Letztentscheidung liegt beim AG.
п.с. Пардон, что без ссылок.
Боже, до чего же я романтична. (с)
