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имеет ли право работодатель высчитать отпускные?

18.01.13 07:14
Re: имеет ли право работодатель забирать отпускные, если болееш?
 
vinnovai коренной житель
vinnovai
in Antwort vinnovai 25.12.12 11:10
нп
ребята, скажите пжл что выше - закон или Manteltarifvertrag (für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks in Bayern)
выпросила чтобы дали почитать на основе чего сняли урлаубсгельд
на основе этого Фертрага снимают и имеют право еще больше снимать (когда читала Фертраг была просто в шоке!)!
Bei Zahlung einer Entgeltfortzahlung nach diesem Tarifvertrag reduziert sich der Gesamtanspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes im Kalenderjahr für die ersten drei Ausfalltage eines Krankheitsfalles um DM 30,-- je Ausfalltag max. für 10 Ausfalltage im Kalenderjahr. Zur Sicherstellung wird ein Betrag von DM 300,-- erst nach Ablauf des Kalenderjahres fällig, soweit er nicht bereits aufgebraucht wurde. Abweichende betriebliche Regelungen über Zahlungsmodalitäten sind möglich.
в Фертраге есть пункт, которого видимо они не додерживаются, говорила со многими на фирмеи - никто этого фертрага даже не видел!
91. Jedem Angestellten ist bei Einstellung bzw. Übernahme in das Angestelltenverhältnis ein Abdruck dieses Tarifvertrages auszuhändigen.
Это по закону, который давали выше, а по фертрагу имеют право снимать получается больше?
В ответ на:

ира, в моей ссылке четко написано - anteilig vom Jahresurlaubsgeld. Т.е. считаешь, сколько тебе полагается за год Urlaubsgeld, делишь на количество рабочих дней и умножаешь на дни болезни = сумма, которую могут вычесть.
ну, вообще-то имеют право, но только до определенного предела. Смотри, что гугль выдает:
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html#kuerzung
В ответ на:
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Die Zulässigkeit der Kürzung von Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ...) wegen Krankheit ist gesetzlich geregelt. Im § 4a EFZG steht dazu:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Es muss also eine Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) zur Kürzung geben. Nicht geregelt wurde im Gesetz, auf welcher Grundlage der Jahresdurchschnitt zu berechnen ist. Deshalb sollte das in der Vereinbarung ebenfalls geklärt werden.

моя группа: Ernährungsberatung, ThermomixWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ;)
 

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