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teilzeit+minijob

05.02.13 13:11
Re: teilzeit+minijob
 
sonnen_blume свой человек
sonnen_blume
зачем гадать на кофейной гуще, зайдите на сайт:
www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/no...
там есть все ответы:
В ответ на:

Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungen
Für die Zusammenrechnung gelten für Minijobs in Privathaushalten die gleichen Regelungen wie für alle anderen geringfügigen Beschäftigungen.
Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber. Bei der Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Minijobs darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen.
Ergibt sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren Beschäftigung ein Gesamtarbeitsentgelt von mehr als 450 Euro, findet das Haushaltsscheck-Verfahren mit seinen besonderen Vergünstigungen keine Anwendung mehr. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer im normalen Beitrags- und Meldeverfahren bei der für ihn zuständigen Krankenkasse angemeldet werden.
Ein Arbeitnehmer, der bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann daneben noch einen 450-Euro-Minijob ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt.
Sofern ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehreren 450-Euro-Minijobs nachgeht, bleibt stets die zuerst aufgenommene Nebenbeschäftigung sozialversicherungsfrei. Wird der erste 450-Euro-Minijob im Privathaushalt ausgeübt, findet das Haushaltsscheck-Verfahren Anwendung. Alle weiteren 450-Euro-Minijobs werden aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig. Hierbei erfolgt dann die Meldung und Beitragszahlung zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse.

И всё-таки существует то загадочное тонкое чувство — женская интуиция,которое вы, мужчины, называете просто — «накаркала»!!!кто нашел мoi ашипки, може...
 

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