Вход на сайт
Что это было?!
11253 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
.Ласка. патриот
в ответ san-na 29.03.13 17:55
В ответ на:
Arbeitslose, die nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I, aufgrund von Vermögen oder durch ein Übergangsgeld nicht "bedürftig" sind und deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, müssen sehr genau darauf achten, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit weiterhin dem Rentenversicherungsträger als Anwartschaftszeiten gemeldet werden.
Arbeitslose, die nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I, aufgrund von Vermögen oder durch ein Übergangsgeld nicht "bedürftig" sind und deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, müssen sehr genau darauf achten, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit weiterhin dem Rentenversicherungsträger als Anwartschaftszeiten gemeldet werden.
Arbeitslosigkeit
und Rentenanrechnungszeit
http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-S/Chemnitz/AA/Buerger/Chancengleic...