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in Antwort nataliya2004 20.12.13 22:03
вот нашла
•"Ob Teilzeit oder Vollzeit: Wir haben alle gleich viel Urlaub!" - Falsch: Eine Teilzeitkraft kann nicht die gleiche Anzahl an Urlaubstagen haben wie eine Vollzeitkraft. Aber: Wie viele Urlaubstage eine Teilzeitkraft erhält, ist im Einzelfall zu regeln. Meistens berechnet man den Urlaub anteilig, d.h. bei einer Halbtagesstelle 50 Prozent Urlaubstage, bei einer Dreiviertel-Stelle entsprechend 75 Prozent usw.
•"Ob Teilzeit oder Vollzeit: Wir haben alle gleich viel Urlaub!" - Falsch: Eine Teilzeitkraft kann nicht die gleiche Anzahl an Urlaubstagen haben wie eine Vollzeitkraft. Aber: Wie viele Urlaubstage eine Teilzeitkraft erhält, ist im Einzelfall zu regeln. Meistens berechnet man den Urlaub anteilig, d.h. bei einer Halbtagesstelle 50 Prozent Urlaubstage, bei einer Dreiviertel-Stelle entsprechend 75 Prozent usw.