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Первый трудовой договор
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in Antwort td7 26.01.15 22:25, Zuletzt geändert 26.01.15 23:04 (Vladi3)
In Antwort auf:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB7-Beschaeftigung-ausl-AN.pdf
6.3.2 Zustimmung zur Beschäftigung bei mehrjährigem Voraufenthalt
Ohne Beschränkung und unbefristet kann eine Zustimmung erteilt werden für
• Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
- zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben ODER
- sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten.
[§ 9 BeschVerfV]
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB7-Beschaeftigung-ausl-AN.pdf
6.3.2 Zustimmung zur Beschäftigung bei mehrjährigem Voraufenthalt
Ohne Beschränkung und unbefristet kann eine Zustimmung erteilt werden für
• Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
- zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben ODER
- sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten.
[§ 9 BeschVerfV]
Спасибо. Очень интересная ссылка. Только я не до конца понимаю как это привязано к §18. Из цитаты это напрямую не следует. Можно трактовать так же для случая по §19 (БK), или я что-то пропустил??
Я кстати то же во время студенчества около года все взносы платил.