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2-Schichtarbeit. Gesetzliche Zuschläge

21.07.15 12:23
Re: 2-Schichtarbeit. Gesetzliche Zuschläge
 
elena.k патриот
elena.k
(3)Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Здесь все ответы. Надбавки до 22 часов законом не предусмотрены. Но такие надбавки могут предусмотрены тарифным договором.
 

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