Разница между Zwischenzeugnis и окончательным Zeugnis
Вот, может еще кому-то пригодится: хорошее объяснение со ссылкой на решение суда:
http://www.karriereakademie.de/karriereblog/zw...
А вот что я написала песональщице:
Auch in einem allgemeinen Fall ist eine deutliche Abweichungen in den Bewertungen zwischen dem Zwischenzeugnis und dem endgültigen Zeugnis ohne weiteres nicht zulässig. Soweit mir bekannt, sieht die Rechtslage so aus, wie auf http://www.personal-wissen.net/ formuliert:
"Ein Zwischenzeugnis bildet eine gute gesetzliche Grundlage für ein endgültiges Arbeitszeugnis und sollte daher aus begründeten Anlässen auch eingefordert werden, da ein eventuell folgendes qualifiziertes Arbeitszeugnis in der Leistungs –und Verhaltensbewertung nur sehr geringfügig von einem vorherig ausgestellten Zwischenzeugnis abweichen darf.
Ein Zwischenzeugnis kann außerdem auch komplett als endgültiges Arbeitszeugnis übernommen werden, sofern die Inhaltspunkte mit den Anforderungen an ein endgültiges Arbeitszeugnis übereinstimmen."
Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass der Arbeitgeber bei der Abfassung von Zeugnissen sich durch ein Zwischenzeugnis an dessen Bewertung und Wortlaut binde. Eine Abweichung sei nur möglich, wenn sich in der Zwischenzeit erhebliche Leistungsänderungen ergeben hätten.
Im BAG Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 zum Thema „Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis. Betriebsübergang. Verwirkung“ lautet der Leitsatz
„Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.“