как сохранить факт поиска работы в тайне?
если их имена и номера телефонов должны появляться на странице, то таки да, есть такой параграф в договоре.
А ушедших работников держать на странице - это вообще ниже плинтуса.
И еще раз: только при необходимости можно имена выставлять. Вот, что гугл нам сообщает:
<....> ist die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten zulässig, wenn sie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung einer Behörde oder eines Unternehmens von Bedeutung ist. Dies gilt für Mitarbeiter, die Funktionen mit Außenwirkung wahrnehmen. Dieser Personenkreis muss es hinnehmen, dass Name, Funktion und dienstliche Anschrift sowie Telefonnummer veröffentlicht werden.
Im Einzelnen gilt:Die Beurteilung der Zulässigkeit der Veröffentlichung richtet sich primär nach der Außenwirkung des Bediensteten. Eine solche ist für Mitarbeiter der inneren Dienste auf alle Fälle nicht vorhanden. Weiter ist zu prüfen, ob die breite Streuung von Daten auf Sachbearbeiterebene im Internet überhaupt sinnvoll ist, da eine Zweckbindung solcher Verzeichnisse wegen der heute vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht sicherzustellen ist. Die Personendaten können durch Verknüpfung mit anderen Daten eine neue Qualität erhalten.
Eine Veröffentlichung der Daten von Mitarbeitern mit Außenwirkung ist zulässig. Die Außenwirkung sollte jedoch restriktiv gefasst werden. Bei anderen Mitarbeitern ist für die Veröffentlichung im Internet das Einverständnis einzuholen. Die Veröffentlichung der Privatanschrift von Bediensteten ist wegen des Schutzes vor Belästigungen ohne Einwilligung in jedem Fall unzulässig.
Weitere Anhaltspunkte liefert der 18. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter der Nummer 18.10
А вот и сам оригинальный текст:
Die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten einer öffentlichen Stelle ist aber nur zulässig, wenn sie
zu deren ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Dazu zählt grundsätzlich auch die Information, welcher Mitarbeiter der richtige Ansprechpartner für das Anliegen eines Bürgers oder eines Bediensteten einer anderen Behörde ist und wie dieser Mitarbeiter erreicht werden kann. Für eine Veröffentlichung im Internet kommen daher Daten folgender Personenkreise in Betracht:
- Mitarbeiter, die mit der Leitung von Referaten oder übergeordneten Organisationseinheiten beauftragt sind,
- Mitarbeiter mit Außenkontakten, die als offizielle Ansprechpartner fungieren,
- weitere Mitarbeiter (z. B. solche mit lediglich innerdienstlichen Aufgaben wie Registratur, Botendienst oder zentraler Schreibdienst) nur mit deren Einwilligung;
der Einwilligung muss eine ausreichende Unterrichtung über die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken vorausgehen.
In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, welche Daten im einzelnen veröffentlicht werden sollen. Grundsätzlich zulässig sind nur
folgende Angaben:
- Name,
- Amts- und Dienstbezeichnung,
- Funktion und Tätigkeitsbereich,
- dienstliche Haus-, Post- und E-Mail-Adresse,
- dienstliche Telefon- und Faxnummern.
Weitergehende Daten oder Fotos dürfen nur mit Einwilligung des Mitarbeiters im Internet veröffentlicht werden.
По моему опыту сурьезные организации сразу вставляют такие пункты в рабочие договора, отдельного соглашения нет.