не три месяца, а неделя.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Agentur für Arbeit innerhalb bestimmter Fristen über die drohende Arbeitslosigkeit zu informieren ist (Frühzeitige Arbeitsuche nach § 38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III).
3-Monatsfrist: Grundsätzlich müssen Sie die Agentur für Arbeit mindestens drei Monate und einen Tag vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit informieren.
3-Tages-Frist: Wenn Sie die 3-Monatsfrist nicht einhalten können, weil Sie erst später von der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit erfahren, müssen Sie die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnis informieren. Das ist häufig bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen und bei Befristungen unter 3 Monaten der Fall.
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