Проблема - Zeugnis гораздо хуже Zwischenzeugnisа через 3 месяца
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Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass der Arbeitgeber bei der Abfassung von Zeugnissen sich durch ein Zwischenzeugnis an dessen Bewertung und Wortlaut binde. Eine Abweichung sei nur möglich, wenn sich in der Zwischenzeit erhebliche Leistungsänderungen ergeben hätten.
Im BAG Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 zum Thema „Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis. Betriebsübergang. Verwirkung“ lautet der Leitsatz
„Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.