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Прошу советов в совершении дальнейших шагов по поиску работы.

14.01.19 19:46
Re: Прошу советов в совершении дальнейших шагов по поиску работы.
 
walja свой человек
walja

вот вам информация. Я лично была записана на пол месяца как ищущая работу без получения денег от них и переезд они мне частично возместили. Но я и на одной машине всё сама перевезла. У меня был частичный переезд на вторую квартиру.

В Баварии правда отказывались прописывать как второе место жительства, типов просто партнёр в Кёльне не считается, вы же не женаты😁😁😁😁

Die Mobilitätshilfen der Arbeitsagentur

Steht Dein Umzug in Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle, gewährt die Arbeitsagentur Leistungen, die Du jeweils beantragen musst. Auch in anderen Fällen kannst Du von der Agentur Beihilfen auf Antrag erhalten.

Ob und in welcher Höhe Du Leistungen erhältst, hängt jeweils von Deinem individuellen Fall ab, grundsätzlich gibt es Mobilitätsbeihilfen nur, wenn der neue Job eine sozialversicherungspflichtige Stelle ist.

  • Die Übergangsbeihilfe dient dazu, entstehende Einkommenslücken zu Beginn der Beschäftigung zu schließen und wird als Darlehen gewährt. Für den Antrag benötigst Du einen Arbeitsvertrag.
  • Arbeitskleidung oder Arbeitsgerätekannst Du Dir von der Agentur für Arbeit mit der Ausrüstungsbeihilfe finanzieren lassen. Sie wird gewährt, wenn Du sonst die Beschäftigung nicht aufnehmen kannst.
  • Reisekostenbeihilfe erhältst Du für die erste Fahrt zur neuen Arbeitsstätte oder für andere Fahrt- und Reisekosten im Zusammenhang mit Deiner Arbeit.
  • Fahrkostenbeihilfe ist eine Leistung der Arbeitsagentur mit der Deine Mobilität unterstützt wird, wenn Dein Arbeitsweg sehr weit ist. Diese Beihilfe ist auf sechs Monate begrenzt, danach musst Du die Kosten selbst übernehmen oder umziehen.
  • Trennungskostenbeihilfe wird Dir gewährt wird, wenn eine tägliche Heimfahrt für Dich aufgrund des weiten Arbeitsweges (mehr als 2,5 Stunden je Arbeitstag) nicht zumutbar ist.
  • Umzugskostenbeihilfe erhältst Du dann von der Agentur für Arbeit, wenn Du berufsbedingt umziehen musst – zum Beispiel, wenn die Fahrtkostenbeihilfe ausläuft.

Für den Bezug dieser Leistung musst Du einen Antrag stellen, eine Bedingung für die Gewährung ist, dass Du die Beihilfe innerhalb von zwei Jahren nach der Arbeitsaufnahme beantragst.

Als beruflich notwendig betrachtet die Agentur Deinen Umzug dann, wenn die Arbeitsstelle außerhalb des Tagespendelbereiches liegt. Erstattet werden die reinen Transportkosten, alle anderen Ausgaben beim Umzug wie der Auf- und Abbau der Möbel oder das Packen Deiner Umzugskisten sind nicht erstattungsfähig.

Eine Ausnahme macht die Agentur, wenn Du motorisch eingeschränkt bist. Du musst mit dem Antrag drei Kostenvoranschläge einreichen, das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird dann für die Berechnung der Beihilfe berücksichtigt.

Die Beihilfe wird direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen, alternativ können auch die Kosten für einen Umzugstransporter oder Umzugs-Lkw erstattet werden.

Viele der genannten Beihilfen sind in ihrer Gewährung wie auch in ihrer Höhe eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vorbereitest und Deine Anträge jeweils sachlich gut begründest. Das gilt auch für die Beihilfe zu Deinem Umzug.

 

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