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Узнает ли арбайтгебер после увольнения, работаю я или нет?
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Diginom местный житель
in Antwort Рыжая Лиса 06.08.20 20:49
Um Doppelansprüche von Urlaubstagen bei einem Jobwechsel auszuschließen, erhält der Arbeitnehmer von seinem Ex-Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine sogenannte Urlaubsbescheinigung. Diese beinhaltet, wie viele Urlaubstage bereits gewährt wurden und somit abgegolten sind. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers ist ebenfalls im BUrlG, § 6, festgeschrieben. Der Arbeitnehmer ist dazu angehalten, dem neuen Arbeitgeber diese Urlaubsbescheinigung vorzulegen, damit dieser nach Abzug des bereits genommenen Urlaubs berechnen kann, wie viel Resturlaub noch besteht. Solange diese Urlaubsbescheinigung dem neuen Chef nicht ausgehändigt wird, kann dieser die Gewährung von Urlaub verweigern beziehungsweise zurückstellen.
Grundsätzlich kann der neue Mitarbeiter nicht beanspruchte Urlaubstage in sein neues Arbeitsverhältnis mitnehmen.