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Отпуск и корона

11.08.20 10:22
Отпуск и корона
 
insea старожил
insea
Sollten Sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet an dem Coronavirus (COVID-19) erkranken, müssen Sie damit rechnen, dass Sie für die Dauer der Erkrankung keine Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, da Sie hätten voraussehen können, dass bei einer Reise in ein Risikogebiet eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.
Im Rahmen des Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Sozilaes und dem Arbeitsschutzstandard vom 16. April 2020 sind wir wegen Ihrer zu unserem Unternehmen bestehenden Treuepflicht berechtigt, Sie danach zu befragen, ob Sie in ein Risikogebiet fahren wollen oder sich während Ihres Urlaubs in einem solchen Risikogebiet aufgehalten haben.

Получили сегодня от работадателя письмо. Это законно вообще?

 

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