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Последствия увольнения в öffentlicher Dienst
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odessa70 патриот
в ответ kartoshkin 27.08.20 08:12
In § 24 TVöD ist geregelt, dass der Bemessungszeitraum für die Gehaltszahlung im Öffentlichen Dienst grundsätzlich der Kalendermonat ist. Grundsätzlich ist hier festgehalten, dass die Auszahlung am letzten Tag des Monats, am sogenannten Zahltag, auf ein vom Beschäftigten im Öffentlichen Dienst angegebenes Konto zu erfolgen hat. Allerdings war dies nicht immer so, vor der Geltung des neuen Tarifgesetzes wurden die Gehälter im Öffentlichen Dienst stets am 15. des laufenden Monats ausgezahlt, so dass der Arbeitgeber regelmäßig in Vorlage ging. Viele Arbeitgeber des Öffentlichen Diensts haben diese Regelung beibehalten, so dass sich ihre Angestellten darüber freuen können, schon sehr früh ihr Geld aufs Konto zu bekommen
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