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Расстановка столов в бюро
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в ответ sonnen_blume 18.11.21 12:13
Der Chef verfügt grundsätzlich über Direktionsrecht, soweit nicht durch den Arbeitsvertrag geregelt, der übrigens der Vertragsfreiheit obliegt. Beschränkt wird das Direktionsrecht durch BGB, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Strafrecht. Der Arbeitgeber muss auch nach billigem Ermessen handeln und dabei die
individuellen Umstände und die Interessen des Mitarbeiters
berücksichtigen.
Das heißt, der Fall ist Verhandlungssache...