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in Antwort Срыв покровов 09.12.22 20:46
Im IT-Bereich sind gelegentlich auch Beschäftigte anzutreffen, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und so auch ohne einen Studienabschluss hochspezialisierte Tätigkeiten ausüben. Der TV-L bietet bereits jetzt die Möglichkeit der Eingruppierung als „sonstiger Beschäftigter“, wenn der geforderte Studienabschluss nicht vorliegt. Das Problem ist dabei die restriktive Prüfung hinsichtlich der Verwendungsbreite im Vergleich mit einem Beschäftigten mit Studienabschluss. Die breiten Kenntnisse, die in einem Studium vermittelt werden, sind oftmals nicht vorhanden. In diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger, unabhängig davon, ob ein derart vielfältiges Wissen für die Ausübung der Tätigkeit überhaupt benötigt wird. Ab 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in Entgeltgruppe 10 oder höher erleichtert.
Обесценилось высшее образование в ИТ с приходом короны и линии партии
на массовую дигитализацию, такие дела
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