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Ausbildung
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mashash знакомое лицо
в ответ Batman XXXL 04.01.07 19:25
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Ein Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Nach Beendigung der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist oder durch den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, gekündigt werden.
Ein Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Nach Beendigung der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist oder durch den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, gekündigt werden.
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Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.
wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung,
während der Ausbildungszeit begangene Straftaten,
Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen,
eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die
mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.
Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.
wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung,
während der Ausbildungszeit begangene Straftaten,
Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen,
eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die
mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.