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Последний раз изменено 17.04.07 10:49 (Eleonorra)
интересная ссылка 
http://www.personalbeurteilung.de/wirtschaft/index.htm
и еще про <
Arbeitszeugnisse
Vorbemerkungen zum qualifizierten Zeugnis:
T Wer ein qualifiziertes Zeugnis wünscht, muß dies dem Arbeitgeber gegenüber erklären.
T Das Zeugnis ist auf Verlangen des Arbeitnehmer unverzüglich auszustellen.
T Zeugnisschuld= Holschuld (Arbeitgeber muß Zeugnis zur Abholung bereithalten).
T Qualifizierten Zeugnis = Regelfall.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist für die betriebliche Praxis und für Arbeitsgerichte ein "Dauerbrenner".
T Gründe:
T Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wächst.
T Oberster Grundsatz: Die Inhalte des Zeugnisses müssen wahr sein.
T Unwahre Zeugnisse können zur Haftung und damit zu Schadenersatzpflichten des Zeugnisausstellers führen.
T Das Zeugnis muß laut Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs von verständigem Wohlwollen getragen sein und darf dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren.
T Es können aufgrund des Wahrheitsprinzips auch negative Aussagen erhalten sein.
T Der Arbeitgeber soll möglichst objektiv, vorurteilsfrei und unvoreingenommen beurteilen.
T Einmalige Vorfälle oder Umstände positiver oder negativer Art sollen unberücksichtigt bleiben.
Konflikt: Das Zeugnis muß wahr sein, aber gleichzeitig von Wohlwollen getragen sein.
Folge: Die Vorgesetzten müssen regelrechte Klimmzüge veranstalten, um diesen Konflikt zu lösen.
In der Praxis haben sich bestimmte Formulierungen (Verschlüssellungen) herausgebildet, die mit Noten gleichgesetzt werden können. Aufgrund der Bedeutung dieser Formulierungen für den Arbeitnehmer ist es wichtig und interessant für den Schüler, sich damit auseinanderzusetzten.
Im Folgenden sollen die wesentlichen praxisüblichen Verschlüsselungen aufgeführt werden. Statt einer Notenskala, die keinen absoluten Maßstab darstellt, könnten die Formulierungen auch mit gut (Noten 1 und 2), durchschnittlich (Noten 3 und 4) oder schlecht ( Noten 5 und 6) beurteilt werden.
Kurzbemerkungen zu nachfolgenden "Verschlüsselungen":
T Stets eine Abwertung bedeutet der Ausdruck Lbemühte sich?!
T ...stets (immer, jederzeit) zu unserer vollsten (höchsten) Zufriedenheit... =Note 1
T ...stets (immer, jederzeit) zu unserer vollen Zufriedenheit.... =Note 2
T ...zu unserer vollen Zufriedenheit.... =Note 3
T ...zu unserer Zufriedenheit... =Note 4
T ...im allgemeinen zu unserer Zufriedenheit... =Note 5
T ...hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit..=Note 6
http://www.personalbeurteilung.de/wirtschaft/index.htm
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Arbeitszeugnisse
Vorbemerkungen zum qualifizierten Zeugnis:
T Wer ein qualifiziertes Zeugnis wünscht, muß dies dem Arbeitgeber gegenüber erklären.
T Das Zeugnis ist auf Verlangen des Arbeitnehmer unverzüglich auszustellen.
T Zeugnisschuld= Holschuld (Arbeitgeber muß Zeugnis zur Abholung bereithalten).
T Qualifizierten Zeugnis = Regelfall.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist für die betriebliche Praxis und für Arbeitsgerichte ein "Dauerbrenner".
T Gründe:
T Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wächst.
T Oberster Grundsatz: Die Inhalte des Zeugnisses müssen wahr sein.
T Unwahre Zeugnisse können zur Haftung und damit zu Schadenersatzpflichten des Zeugnisausstellers führen.
T Das Zeugnis muß laut Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs von verständigem Wohlwollen getragen sein und darf dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren.
T Es können aufgrund des Wahrheitsprinzips auch negative Aussagen erhalten sein.
T Der Arbeitgeber soll möglichst objektiv, vorurteilsfrei und unvoreingenommen beurteilen.
T Einmalige Vorfälle oder Umstände positiver oder negativer Art sollen unberücksichtigt bleiben.
Konflikt: Das Zeugnis muß wahr sein, aber gleichzeitig von Wohlwollen getragen sein.
Folge: Die Vorgesetzten müssen regelrechte Klimmzüge veranstalten, um diesen Konflikt zu lösen.
In der Praxis haben sich bestimmte Formulierungen (Verschlüssellungen) herausgebildet, die mit Noten gleichgesetzt werden können. Aufgrund der Bedeutung dieser Formulierungen für den Arbeitnehmer ist es wichtig und interessant für den Schüler, sich damit auseinanderzusetzten.
Im Folgenden sollen die wesentlichen praxisüblichen Verschlüsselungen aufgeführt werden. Statt einer Notenskala, die keinen absoluten Maßstab darstellt, könnten die Formulierungen auch mit gut (Noten 1 und 2), durchschnittlich (Noten 3 und 4) oder schlecht ( Noten 5 und 6) beurteilt werden.
Kurzbemerkungen zu nachfolgenden "Verschlüsselungen":
T Stets eine Abwertung bedeutet der Ausdruck Lbemühte sich?!
T ...stets (immer, jederzeit) zu unserer vollsten (höchsten) Zufriedenheit... =Note 1
T ...stets (immer, jederzeit) zu unserer vollen Zufriedenheit.... =Note 2
T ...zu unserer vollen Zufriedenheit.... =Note 3
T ...zu unserer Zufriedenheit... =Note 4
T ...im allgemeinen zu unserer Zufriedenheit... =Note 5
T ...hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit..=Note 6
Heid is so a schena Dog - schala la la la!
