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в ответ Marmysja 21.08.07 12:33
Sehr geehrter Herr ..........,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom gestrigen Montag. Sie baten um Antwort, inwieweit ein mögliches Studium problematisch für die erneute Gewährung von Arbeitslosengeld 2 (Alg2) wäre.
Gemäß ╖ 7 Abs. 5 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) besteht für Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög haben, kein Anspruch auf Alg 2.
Sie gaben an, dass Sie Ihr Studium in Ihrer Heimat aufgenommen und abgeschlossen haben. Das Diplom wurde hier in Deutschland anerkannt. Nun ist es so, dass es sich bei dem erneuten Studium um ein Zweitstudium handelt, da Ihr bisheriges Studium ja anerkannt ist. Für ein Zweitstudium besteht kein Anspruch auf Bafög.
Trotzdem bleibt die Frage zu klären, inwieweit dem Grunde nach für eben jenen Studiengang grundsätzlich ein Bafög-Anspruch besteht. Grundsätzlich bedeutet, dass dieser Studiengang förderungsfähig sein muss. Es kommt nicht darauf an, ob auch im Vorliegen Ihrer persönlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Bafög realisiert werden kann.
In Ihrer Angelegenheit wird vermutlich kein Bafög gewährt werden. Fraglich ist, ob hier eine allgemeine Härte in Betracht kommt. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Vorliegen einer sog. "allgemeinen Härte" keineswegs ausreichend, einen Leistungsanspruch zu rechtfertigen. Eine besondere Härte liegt nicht vor, wenn der Hilfebedürftige ohne die Leistungen nach dem SGB II durch die Aufnahme einer Erwerbstä-tigkeit die Bedürftigkeit beseitigen könnte.
Insofern ist das angestrebte Studium sicherlich hilfreich für Ihre weitere berufliche Laufbahn, würde aber voraussichtlich dazu führen, dass Arbeitslosengeld 2 nicht gewährt werden könnte. Eventuell besteht ja auch die Möglichkeit über Nebentätigkeiten Ihre Kosten zu decken. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Ihre Krankenversicherungskosten sich verringern (aufgrund des Status eines Studenten).
Falls Sie weitergehende Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüsse
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom gestrigen Montag. Sie baten um Antwort, inwieweit ein mögliches Studium problematisch für die erneute Gewährung von Arbeitslosengeld 2 (Alg2) wäre.
Gemäß ╖ 7 Abs. 5 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) besteht für Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög haben, kein Anspruch auf Alg 2.
Sie gaben an, dass Sie Ihr Studium in Ihrer Heimat aufgenommen und abgeschlossen haben. Das Diplom wurde hier in Deutschland anerkannt. Nun ist es so, dass es sich bei dem erneuten Studium um ein Zweitstudium handelt, da Ihr bisheriges Studium ja anerkannt ist. Für ein Zweitstudium besteht kein Anspruch auf Bafög.
Trotzdem bleibt die Frage zu klären, inwieweit dem Grunde nach für eben jenen Studiengang grundsätzlich ein Bafög-Anspruch besteht. Grundsätzlich bedeutet, dass dieser Studiengang förderungsfähig sein muss. Es kommt nicht darauf an, ob auch im Vorliegen Ihrer persönlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Bafög realisiert werden kann.
In Ihrer Angelegenheit wird vermutlich kein Bafög gewährt werden. Fraglich ist, ob hier eine allgemeine Härte in Betracht kommt. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Vorliegen einer sog. "allgemeinen Härte" keineswegs ausreichend, einen Leistungsanspruch zu rechtfertigen. Eine besondere Härte liegt nicht vor, wenn der Hilfebedürftige ohne die Leistungen nach dem SGB II durch die Aufnahme einer Erwerbstä-tigkeit die Bedürftigkeit beseitigen könnte.
Insofern ist das angestrebte Studium sicherlich hilfreich für Ihre weitere berufliche Laufbahn, würde aber voraussichtlich dazu führen, dass Arbeitslosengeld 2 nicht gewährt werden könnte. Eventuell besteht ja auch die Möglichkeit über Nebentätigkeiten Ihre Kosten zu decken. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Ihre Krankenversicherungskosten sich verringern (aufgrund des Status eines Studenten).
Falls Sie weitergehende Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüsse