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Зарплата по 5 классу

24.08.07 09:31
Re: Зарплата по 5 классу
 
*Olka* прохожий
*Olka*
in Antwort dobroeutro 24.08.07 09:03
also ich würde so sagen:
da es um zwei Teilzeitjobs handelt besteht volle Versicherungspflicht.
Zuerst aufgenommene - LstKlass 2, und der zweite Job - LstKlasse 6 -> da brauchst du 2te Lohnsteuerkarte.
Aber du sollst ja auch Wettbewerbsverbot beachten.
Wäre eine von beiden, eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, dann
Teilzeitjob -> 2 LstKlasse, und für GeB versicherungsfrei.

 

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