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в ответ oguar 23.06.07 07:16
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Der Zoll darf eine Baustelle betreten, wenn dort gerade Arbeiter beschäftigt sind, nicht nur wenn der Auftraggeber die Baumaßnahme im Rahmen seines Unternehmens durchführen lässt, sondern auch wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist.
Der Zoll darf eine Baustelle betreten, wenn dort gerade Arbeiter beschäftigt sind, nicht nur wenn der Auftraggeber die Baumaßnahme im Rahmen seines Unternehmens durchführen lässt, sondern auch wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist.
