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in Antwort oguar 23.06.07 07:16
Mit Prüfungsaufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wurden hauptsächlich die Behörden der Zollverwaltung betraut, die selbstständig ermitteln und prüfen dürfen. Sie prüfen, ob Arbeitgeber ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllen, ob Leistungsmissbrauch vorliegt, Ausländer entsprechend der geltenden Bestimmungen beschäftigt werden oder ob die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingehalten werden. Für einzelne Prüfungsaufgaben, wie z. B. für die Prüfung der Gewerbeanmeldung sowie der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Erfüllung steuerlicher Pflichten sind die Landesbehörden weiterhin zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Prüfungsorganen soll verstärkt werden. Sie sind verpflichtet, einander über die erforderlichen Informationen und die Prüfungsergebnisse zu unterrichten. Es werden gemeinsame Ermittlungsgruppen eingerichtet. Zur Durchführung des Gesetzes führt der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine zentrale Prüfungs- und Ermittlungsdatenbank. Auf Ersuchen wird
aus der zentralen Datenbank Auskunft an Behörden der Zollverwaltung, an die Polizeivollzugsbehörden der Länder, an die Finanzbehörden und an Staatsanwaltschaften erteilt.
