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косметолог Берлин
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Klem69 свой человек
in Antwort linoleum 22.09.09 14:13
Das braucht der Käufer in solchem Fall nicht prüfen. Aber der Vermieter der Ladenfläche muß sich vergewissern, daß es sich um ein angemeldetes Gewerbe handelt. Wer sein Gewerbe nicht anmeldet, begeht Schwarzarbeit, Betrug, Steuerhinterziehung,... Die weitere Kontrolle ist Aufgabe der Gewerbeaufsicht und des Hygieneamtes.