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van varenberg гость
в ответ ostalita 17.05.10 20:18
Unter die Regelungen der Abgeltungssteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Geschäften mit CFDs und auch Zertifikatserträge.
Des Weiteren fallen Erträge aus ausländischen Anlagen ebenfalls unter die Abgeltungssteuer.
Des Weiteren fallen Erträge aus ausländischen Anlagen ebenfalls unter die Abgeltungssteuer.