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Выход из гражданства Украины: обмениваемся опытом 4

21.07.11 16:07
Re: Выход из гражданства Украины: обмениваемся опытом 4
 
milenikum завсегдатай
milenikum
в ответ sola0 21.07.11 14:24

n.p.
В ответ на:
Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt der Ukraine zum „Haager
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation“ vom 05.10.1961 zurückgezogen. Damit ist dieses Abkommen zwischen
Deutschland und der Ukraine mit Rechtswirkung ab dem 22.07.2010 in Kraft getreten.
Dies bedeutet in der Praxis:
Ukrainische Urkunden, die bei deutschen Behörden verwendet werden sollen,
benötigen ab dem 22.07.2010 eine Apostille (Ukrainisch: „A“). Und deutsche
Urkunden benötigen ebenfalls ab dem 22.07.2010 eine Apostille, um bei ukrainischen
Stellen verwendet zu werden.
Die bis zum 22.07.2010 erforderliche Legalisation durch die deutsche Botschaft Kiew
und die ukrainische Botschaft Berlin ist ab dem 22.07.2010 ersatzlos entfallen. Zuvor
legalisierte Urkunden brauchen aber nicht nachträglich mit einer Apostille versehen zu

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