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Zusicherung

28.02.13 19:18
Re: Zusicherung
 
Терн коренной житель
Терн
в ответ savradim 28.02.13 16:32
для вас лично
Apostillen für das Ausland
Das Einwohner-Zentralamt ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden. Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare fallen nicht darunter. Diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten mit einer Apostille versehen.
Zu beachten
Urkunden aus fortzuschreibenden Registern, z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Eine Apostillierung/Beglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Einwohner-Zentralamt beantragen kann.
Erforderliche Unterlagen
Die Urkunde(n) im Original.
Gebühren
Apostille 9.50 EUR, Beglaubigung 6.50 EUR
Zahlungsart
EC-Karte
Barzahlung
Zuständige Einrichtung
Behörde für Inneres und Sport
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-12.30, Mo13.15-15.30 und Do13.15-15.30 Uhr
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.
Informationen
Telefon:
+49 40 42839-4195
+49 40 42839-2433
E-Mail:
e1411@eza.hamburg.de
апостиль на перевод стоит 12 евро, так как 2,50 берут за подтверждение подписи переводчика
переводчик / перекладач / Übersetzerin
 

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