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737680 коренной житель
в ответ syoma 16.09.13 16:14
Измения к Artikel 5
Сам Artikel 5
Вроде только о визах,но...
смотрим абзац 4
Уже речь о ВНЖ
п.с. Если кто-то найдет полный документ с новыми изменениями, а не сами изменения, киньте ссылку, пожалуйста
В ответ на:
5. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
i) Der einleitende Satz erhält folgende Fassung:
"(1) Für einen geplanten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird, gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende Einreisevoraussetzungen:"
ii) Buchstabe a erhält folgende Fassung:
"a) Er muss im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein, das seinen Inhaber zum Überschreiten der Grenze berechtigt und folgende Anforderungen erfüllt:
i) Es muss mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein. In begründeten Notfällen kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden.
ii) Es muss innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein."
5. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
i) Der einleitende Satz erhält folgende Fassung:
"(1) Für einen geplanten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird, gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende Einreisevoraussetzungen:"
ii) Buchstabe a erhält folgende Fassung:
"a) Er muss im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein, das seinen Inhaber zum Überschreiten der Grenze berechtigt und folgende Anforderungen erfüllt:
i) Es muss mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein. In begründeten Notfällen kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden.
ii) Es muss innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein."
Сам Artikel 5
В ответ на:
(1) Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechs-
monatszeitraum gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende
Einreisevoraussetzungen
(1) Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechs-
monatszeitraum gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende
Einreisevoraussetzungen
Вроде только о визах,но...
смотрим абзац 4
В ответ на:
(4) Abweichend von Absatz 1 gilt Folgendes:
a) Drittstaatsangehörigen, die nicht alle Voraussetzungen des
Absatzes 1 erfüllen, aber Inhaber eines von einem Mitglied-
staat ausgestellten Aufenthaltstitels oder Rückreisevisums
oder erforderlichenfalls beider Dokumente sind, wird die Ein-
reise in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zum
Zwecke der Durchreise zur Erreichung des Hoheitsgebiets des
Mitgliedstaats gestattet, der den Aufenthaltstitel oder das
Rückreisevisum ausgestellt hat, es sei denn, sie sind auf der
nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, an dessen
Außengrenzen sie einreisen wollen, mit einer Anweisung
ausgeschrieben, ihnen die Einreise oder die Durchreise zu
verweigern.
(4) Abweichend von Absatz 1 gilt Folgendes:
a) Drittstaatsangehörigen, die nicht alle Voraussetzungen des
Absatzes 1 erfüllen, aber Inhaber eines von einem Mitglied-
staat ausgestellten Aufenthaltstitels oder Rückreisevisums
oder erforderlichenfalls beider Dokumente sind, wird die Ein-
reise in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zum
Zwecke der Durchreise zur Erreichung des Hoheitsgebiets des
Mitgliedstaats gestattet, der den Aufenthaltstitel oder das
Rückreisevisum ausgestellt hat, es sei denn, sie sind auf der
nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, an dessen
Außengrenzen sie einreisen wollen, mit einer Anweisung
ausgeschrieben, ihnen die Einreise oder die Durchreise zu
verweigern.
Уже речь о ВНЖ
п.с. Если кто-то найдет полный документ с новыми изменениями, а не сами изменения, киньте ссылку, пожалуйста