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Продление Besuchervisum и некоторых ВНЖ в SH жителям Восточной Украины

03.09.14 13:29
Продление Besuchervisum и некоторых ВНЖ в SH жителям Восточной Украины
 
dimafogo коренной житель
Последний раз изменено 03.09.14 13:30 (dimafogo)
Информация от сотрудника АВН с форума i4a относительно продления Besuchervisum и некоторых видов ВНЖ жителям Восточной Украины, пребывающим в Schleswig-Holstein:
В ответ на:
Nach dem Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine:
BesucherInnen aus der Ostukraine, die mit Besuchsvisum in Schleswig-Holstein sind, können ihr Visum bei der Ausländerbehörde um bis zu sechs Monate verlängern lassen. Diese Verlängerung geschieht im Rahmen des § 6 Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 33 EU-Visakodex. Die Regelung ist vom Innenministerium mit allen Ausländerbehörden abgesprochen. Sie wird entsprechend angewendet, wenn eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, ohne dass alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch dann kann sie trotzdem um sechs Monate verlängert werden, falls die betreffenden Personen aus der Ostukraine kommen.
Das gilt auch für den § 16 Abs. 2 AufenthG (Ausnahme vom Zweckwechselverbot).
In Niedersachsen gilt eine entsprechende Regelung.
(wurde vom Innenministerium Kiel per Mail mitgeteilt)

 

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