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Поделитесь сроками выхода из Укр. гр-ва

03.01.19 13:09
Re: Поделитесь сроками выхода из Укр. гр-ва
 
autofinder13 прохожий
в ответ dimafogo 03.01.19 11:16, Последний раз изменено 03.01.19 13:17 (autofinder13)

нет, не было. У нас было право на гражданство. Поэтому ребенок приобрел сразу немецкое гражданство


Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt in Deutschland neben der Staats­angehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staats­angehörigkeit erwerben.

Seit dem 20. Dezember 2014 können sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie hier aufgewachsen sind. Nur wer nicht hier aufgewachsen ist, muss sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres grundsätzlich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Die Eltern werden normalerweise nach der Geburt des Kindes vom Standesamt darüber informiert, wenn ihr Kind durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

 

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