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Диплом
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Epsilon2006 местный житель
в ответ Epsilon2006 17.07.09 18:46, Последний раз изменено 17.07.09 19:01 (Epsilon2006)
архиинтересно
Als Studienabschluss gemäß Absatz 1 gilt auch ein gleichwertiges Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes. Gehört der Abschluss nicht zu den generell von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geregelten Äquivalenzen, ist von dort eine Äquivalenzbestätigung einzuholen.
Это из промоционзорднунга FU
то есть я был прав, это там получается, в Бонне
http://www.bcp.fu-berlin.de/service/promotion/promotionsordnung.html#01
Als Studienabschluss gemäß Absatz 1 gilt auch ein gleichwertiges Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes. Gehört der Abschluss nicht zu den generell von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geregelten Äquivalenzen, ist von dort eine Äquivalenzbestätigung einzuholen.
Это из промоционзорднунга FU
то есть я был прав, это там получается, в Бонне
http://www.bcp.fu-berlin.de/service/promotion/promotionsordnung.html#01