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Studiengang Pharmazie
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in Antwort Epsilon2006 17.05.12 22:06
нп
извиняюсь еще раз очень очень перед топикстартером, но возвращаюсь к теме новшества от 1 апреля 2012 года.
я не поленилась и написала запрос в Regierungspräsidium Leipzig
вот их ответ
как бы начало звучит хорошо, но конец не обещает всем поголовно работу
извиняюсь еще раз очень очень перед топикстартером, но возвращаюсь к теме новшества от 1 апреля 2012 года.
я не поленилась и написала запрос в Regierungspräsidium Leipzig
вот их ответ
В ответ на:
Sehr geehrte Frau ХХХХ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach den Änderungen der Bundes-Apothekerordnung (BAO) kann ein nichteuropäischer Staatsbürger, der hier in der Bundesrepublik Deutschland nach einer Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren die pharmazeutische Prüfung bestanden hat, eine Approbation als Apotheker erhalten (§ 4 Abs. 1 BAO). Voraussetzung ist neben der gesundheitlichen Eignung und der Zuverlässigkeit auch, dass die Person über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt. Die Approbation gibt jedoch nur Auskunft über die berufliche Qualifikation. Eine Approbation allein berechtigt somit die Person noch nicht, hier auch bleiben und arbeiten zu dürfen. Hierzu benötigt die Person auch eine Aufenthaltserlaubnis und die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Reinhardt
Referentin
Sehr geehrte Frau ХХХХ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach den Änderungen der Bundes-Apothekerordnung (BAO) kann ein nichteuropäischer Staatsbürger, der hier in der Bundesrepublik Deutschland nach einer Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren die pharmazeutische Prüfung bestanden hat, eine Approbation als Apotheker erhalten (§ 4 Abs. 1 BAO). Voraussetzung ist neben der gesundheitlichen Eignung und der Zuverlässigkeit auch, dass die Person über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt. Die Approbation gibt jedoch nur Auskunft über die berufliche Qualifikation. Eine Approbation allein berechtigt somit die Person noch nicht, hier auch bleiben und arbeiten zu dürfen. Hierzu benötigt die Person auch eine Aufenthaltserlaubnis und die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Reinhardt
Referentin
как бы начало звучит хорошо, но конец не обещает всем поголовно работу
любовь не рождается, она создается, картинки меняются - любовь остается...