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Pharmazeuten aus Bayern

02.06.12 14:19
Re: Pharmazeuten aus Bayern
 
LadyLoreley прохожий
Approbationen
Für die Erteilung der Approbation müssen zwei große Voraussetzungsgruppen erfüllt werden.
Persönliche Voraussetzungen:
Zur Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie zur Ausübung des Berufs die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, die gesundheitliche Eignung, sowie Zuverlässigkeit und Würdigkeit besitzen. Die Staatsangehörigkeit stellt keine persönliche Voraussetzung mehr dar. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation; wir werden zudem die fachlichen Voraussetzungen im Antragsverfahren prüfen und Ihnen die Möglichkeiten zur Erlangung der Approbation für Ihren Fall erläutern.
Fachliche Voraussetzungen:
Zur Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen müssen Sie im Besitz
1.einer EU-konformen Ausbildung sein
oder
2.einen Nachweis eines gleichwertigen Ausbildungs- bzw. Kenntnisstandes besitzen.
 

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