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Льготные рецепты в аптеках
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vicky_flober свой человек
in Antwort vicky_flober 17.12.06 23:41
В первом посте речь идет о бесплатной выдаче лекарств.
В Германии есть кассовые и приватные рецепты. Приватные оплачиваются полностью, а вот как происходит частичная оплата кассовых рецептов:
Die Zuzahlungsregelungen nach Packungsgrößen gehören der Vergangenheit an. Ihre Zuzahlung hängt alleine vom Preis der Medikamentenpackung ab.
Folgende Zuzahlungsregelungen gelten seit dem 1. Januar 2004 für verordnete Medikamente:
* Für Arzneimittel bis zu einem Apothekenverkaufspreis von 5 EUR zahlen Sie den vollen Betrag (gilt nur bei einigen nicht verschreibungspflichtigen, aber auf Kassenrezept verordneten Medikamenten).
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen auf Kassenrezept ein nicht-rezeptpflichtiges pflanzliches Arzneimittel zum Preis von 3,39 EUR - Sie bezahlen nur diesen Betrag.
* Für Arzneimittel mit einem Preis zwischen 5,01 und 50 EUR zahlen Sie eine Pauschale von 5 EUR.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Herzmittel zu einem Preis von 29,64 EUR - Sie zahlen die Pauschale von 5 EUR.
* Für Arzneimittel mit einem Preis zwischen 50,01 und 100 EUR zahlen Sie 10 % des Packungspreises.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein blutdrucksenkendes Medikamente zum Preis von 69,90 EUR - Sie müssen 6,99 EUR zuzahlen.
* Für Arzneimittel mit einem Preis über 100 EUR zahlen Sie grundsätzlich eine Pauschale von 10 EUR.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Magenmittel zu einem Preis von 141,51 EUR - Sie zahlen die maximale Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Packung.
Wichtig: Alle Belege aufheben und sammeln!
В Германии есть кассовые и приватные рецепты. Приватные оплачиваются полностью, а вот как происходит частичная оплата кассовых рецептов:
Die Zuzahlungsregelungen nach Packungsgrößen gehören der Vergangenheit an. Ihre Zuzahlung hängt alleine vom Preis der Medikamentenpackung ab.
Folgende Zuzahlungsregelungen gelten seit dem 1. Januar 2004 für verordnete Medikamente:
* Für Arzneimittel bis zu einem Apothekenverkaufspreis von 5 EUR zahlen Sie den vollen Betrag (gilt nur bei einigen nicht verschreibungspflichtigen, aber auf Kassenrezept verordneten Medikamenten).
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen auf Kassenrezept ein nicht-rezeptpflichtiges pflanzliches Arzneimittel zum Preis von 3,39 EUR - Sie bezahlen nur diesen Betrag.
* Für Arzneimittel mit einem Preis zwischen 5,01 und 50 EUR zahlen Sie eine Pauschale von 5 EUR.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Herzmittel zu einem Preis von 29,64 EUR - Sie zahlen die Pauschale von 5 EUR.
* Für Arzneimittel mit einem Preis zwischen 50,01 und 100 EUR zahlen Sie 10 % des Packungspreises.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein blutdrucksenkendes Medikamente zum Preis von 69,90 EUR - Sie müssen 6,99 EUR zuzahlen.
* Für Arzneimittel mit einem Preis über 100 EUR zahlen Sie grundsätzlich eine Pauschale von 10 EUR.
Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Magenmittel zu einem Preis von 141,51 EUR - Sie zahlen die maximale Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Packung.
Wichtig: Alle Belege aufheben und sammeln!
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