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Verein
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PHILOSOF коренной житель
в ответ Гордана 13.08.13 22:18
Оля Вы правда не очень разобрались с "прозрачно" -
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Ein Verein ist „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Eintragung eines rechtsfähigen Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern (§ 56 BGB) und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind. Ein nicht rechtsfähiger Verein bedarf lediglich zweier Gründungsmitglieder, eine schriftliche Satzung ist nicht nötig. Die Vereine bestimmen ihre Satzung unter Berücksichtigung der Vorschriften der § 21 – § 79 BGB selbst.
Gemäß Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes haben „alle Deutschen […] das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Somit ist das Recht auf Vereinsgründung ein bürgerliches Grundrecht.
Ein Verein ist „Ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Eintragung eines rechtsfähigen Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern (§ 56 BGB) und eine Satzung, in der insbesondere die Befugnisse des Vereinsvorstands definiert sind. Ein nicht rechtsfähiger Verein bedarf lediglich zweier Gründungsmitglieder, eine schriftliche Satzung ist nicht nötig. Die Vereine bestimmen ihre Satzung unter Berücksichtigung der Vorschriften der § 21 – § 79 BGB selbst.
Gemäß Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes haben „alle Deutschen […] das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Somit ist das Recht auf Vereinsgründung ein bürgerliches Grundrecht.
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