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Фирмы, с которыми следует быть осторожным!
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bevios старожил
в ответ soleil70 15.03.09 20:47
похоже такая же ситуация, что и с fabriken.de. Был бесплатный Auktionshaus, затем в одностороннем порядке в середине прошлого года поменял AGB и стал требовать деньги.
Посмотрите здесь много полезной информации именно на тему этого сайта с образцами, как им отвечать
http://underwoodblog.blogspot.com/2008/07/abzocke-durch-lovebuyde.html
и потом раз они попытались обратиться в суд и проиграли, так что прецедент есть.
Огромное обсуждение по поводу ситуации с lovebuy имеется ещё здесь
http://forum.boocompany.my/viewforum.php?f=70
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и потом раз они попытались обратиться в суд и проиграли, так что прецедент есть.
В ответ на:
lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln
(openPR) - Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C 155/0Cool.
Das Auktionshaus für Sexdienste, welches heute durch die VMA Management GmbH betrieben wird, versuchte in dem gerichtlichen Verfahren einen angeblich Langemeldeten Nutzer? auf die Zahlung einer Anmeldegebühr von 9,95 Euro sowie um ein vielfach darüber liegendes Entgelt für Auskünfte, Mahnungen und die bisherige Rechtsverfolgung zu verklagen. Der Nutzer habe sich durch das Anklicken eines LRegistrieren Sie sich jetzt? - Buttons bei der Internetplattform registriert und hierbei bestätigt, dass er die die Kostenpflicht der LDienstleistung? sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin akzeptiert.
In dem Kölner Verfahren konnte die klagende Sign21GmbH den Beweis für ihre Behauptung jedoch nicht führen. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Der von WAGNER HALBE Rechtsanwälte Köln vertretene Prozessgewinner meinte nach der Urteilsverkündung glücklich: LIch fühlte mich durch die immer höher werdenden Ansprüche stark unter Druck gesetzt. Jetzt fällt mir ein großer Stein vom Herzen.?
Verbraucher bewegen sich im Internet nicht ohne Schutz im rechtsfreien Raum. Bereits im Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06.) Aus diesem Grund gilt:
Internetbenutzer, welche Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets beigefügten Vordruck widersprochen werden.
Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.
lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln
(openPR) - Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht Köln geführtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegebühren, Mahnkosten und vermeintlichen Rechtsanwaltsgebühren verloren (Urteil des Amtsgerichts Köln v. 23.10.2008 - 114 C 155/0Cool.
Das Auktionshaus für Sexdienste, welches heute durch die VMA Management GmbH betrieben wird, versuchte in dem gerichtlichen Verfahren einen angeblich Langemeldeten Nutzer? auf die Zahlung einer Anmeldegebühr von 9,95 Euro sowie um ein vielfach darüber liegendes Entgelt für Auskünfte, Mahnungen und die bisherige Rechtsverfolgung zu verklagen. Der Nutzer habe sich durch das Anklicken eines LRegistrieren Sie sich jetzt? - Buttons bei der Internetplattform registriert und hierbei bestätigt, dass er die die Kostenpflicht der LDienstleistung? sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin akzeptiert.
In dem Kölner Verfahren konnte die klagende Sign21GmbH den Beweis für ihre Behauptung jedoch nicht führen. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Der von WAGNER HALBE Rechtsanwälte Köln vertretene Prozessgewinner meinte nach der Urteilsverkündung glücklich: LIch fühlte mich durch die immer höher werdenden Ansprüche stark unter Druck gesetzt. Jetzt fällt mir ein großer Stein vom Herzen.?
Verbraucher bewegen sich im Internet nicht ohne Schutz im rechtsfreien Raum. Bereits im Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06.) Aus diesem Grund gilt:
Internetbenutzer, welche Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets beigefügten Vordruck widersprochen werden.
Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.
Огромное обсуждение по поводу ситуации с lovebuy имеется ещё здесь
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